Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht – Schnelle Hilfe, wenn es dringend ist

Im Straßenverkehr können Straftaten ganz schnell passieren – vielleicht haben Sie versehentlich Fahrerflucht begangen? Oder waren Sie unter Alkoholeinfluss am Steuer? Ob es sich um einen Rotlichtverstoß, Drogeneinfluss oder schwere Unfälle handelt, im Verkehrsstrafrecht drohen teils empfindliche Strafen. Ob es nun um eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe geht – als Beschuldigter haben Sie Anspruch auf rechtliche Unterstützung.

Nutzen Sie dieses Recht und kontaktieren Sie mich sofort, am besten direkt vor Ort. Ich werde Sie gegen die Anschuldigungen verteidigen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und verweigern Sie die Aussage. So kann ich Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung bieten.

 

Was umfasst das Verkehrsstrafrecht?

Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit allen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Es gilt das Prinzip „nulla poene sine lege“, was bedeutet, dass eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn sie bereits durch ein Gesetz mit Strafe bedroht ist. Diese Gesetze müssen für den Bürger klar verständlich sein. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe, daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Das Verkehrsstrafrecht wird vor allem durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, ergänzt durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Zu den wichtigen Straftatbeständen gehören:

  • Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss oder Drogeneinwirkung
  • Missbrauch von Kennzeichen oder Fahren ohne Versicherung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Illegale Autorennen

 

Welche Sanktionen drohen im Verkehrsrecht?

Die möglichen Sanktionen hängen davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Ordnungswidrigkeiten werden meist mit Bußgeldern geahndet, während Straftaten zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen können. Zusätzlich kann ein befristetes Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. In diesem Fall muss der Führerschein bei der Polizei abgegeben oder direkt eingezogen werden. Eine neue Fahrerlaubnisprüfung oder weitere Anforderungen wie eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) könnten notwendig sein.

Haben Sie Bedenken wegen möglicher Konsequenzen? Lassen Sie sich von mir beraten, welche Strafen drohen und wie Sie sich verteidigen können.

 

Wie verläuft ein Strafverfahren?

Das Ermittlungsverfahren ist der erste Schritt im Strafprozess. Bei einem Anfangsverdacht muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, das nach der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Für minderjährige Beschuldigte gelten besondere Regelungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das Verfahren endet mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage. Bei leichteren Vergehen kann es zu einem Strafbefehlsverfahren kommen, das ohne mündliche Verhandlung erfolgt. Falls Widerspruch eingelegt wird oder das Gericht einen Eröffnungsbeschluss erlässt, kann es zu einem Strafprozess kommen.

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Keine Sorge, ich weiß genau, wie Sie sich verhalten sollten.

 

Vor Gericht

In der Hauptverhandlung wird die Wahrheit durch die Würdigung der Beweise und Zeugenaussagen ermittelt. Der Angeklagte wird als unschuldig vermutet, und die Staatsanwaltschaft muss den Tatvorwurf beweisen. Geschädigte können sich als Nebenkläger anschließen und haben bestimmte Rechte, wie das Befragen von Zeugen.

Im Adhäsionsverfahren können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen. Der Strafprozess kann jederzeit eingestellt werden, und sollte es nicht dazu kommen, hat der Angeklagte am Ende der Verhandlung das letzte Wort, bevor das Urteil gefällt wird.

Ob schuldig oder nicht – jeder hat Anspruch auf eine qualifizierte Verteidigung. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie gut vertreten.

 

Nach dem Schuldspruch – Was passiert bei der Vollstreckung?

Nach dem Urteil beginnt das Vollstreckungsverfahren, das durch das Strafvollstreckungsrecht geregelt wird. Dieses umfasst die Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen sowie Maßnahmen wie Sicherungsverwahrung oder Führerscheinentzug. Die Staatsanwaltschaft bleibt auch hier zuständig. Für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen sind Strafvollstreckungskammern und Justizvollzugsanstalten verantwortlich.

Wurden Sie verurteilt und möchten eine Lockerung der Vollstreckung beantragen? Ich werde Ihnen helfen, ungerechte Strafen abzuwenden.

 

Wichtige Hinweise bei einer Strafanzeige

Haben Sie sich strafbar gemacht oder sind Opfer einer Straftat? Handeln Sie nicht voreilig. Juristische Laien machen oft Fehler, die später gegen sie verwendet werden können. Auch neutrale oder positive Aussagen können als Schuldeingeständnis gewertet werden. Nutzen Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung und geben Sie nur Ihre Personalien an. Als Zeuge können Sie in Bezug auf Angehörige verweigern. Sie haben Anspruch auf rechtlichen Beistand durch einen Anwalt. Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich, um keine Fristen zu verpassen.

 

Wie ich Ihnen helfen kann

Verkehrsdelikte sind ernst zu nehmen und erfordern professionelle Unterstützung. Da empfindliche Strafen wie Geldbußen, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen drohen, ist es wichtig, sich zu wehren. Als Experte für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, prüfe Ihren Fall und berate Sie über das weitere Vorgehen. Ich übernehme die Korrespondenz mit Polizei, Gericht, Behörden und Versicherungen, um Ihre Nerven zu schonen. Zudem bereite ich Sie auf die Beantragung Ihrer Fahrerlaubnis vor. Mit meiner langjährigen Erfahrung weiß ich genau, wie ich Sie am besten verteidigen kann.

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung – auch direkt nach dem Unfall!

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