Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Im Jahr 2020 wurden von der Polizei fast 49.000 Wirtschaftsstraftaten registriert, was einen signifikanten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dieser Anstieg ist insbesondere auf betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Corona-Hilfsmaßnahmen zurückzuführen. Zum Ende des Jahres 2020 waren bei den Landeskriminalämtern fast 14.000 Verfahren wegen Subventionsbetrugs anhängig. Da die deutsche Wirtschaft weiterhin wächst, bleibt das Wirtschaftsstrafrecht von zentraler Bedeutung. Für mich als Jurist im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts stellt sich dieses Rechtsgebiet als äußerst komplex dar, insbesondere weil ständig neue Straftatbestände eingeführt werden, die für Laien oft schwer zu durchschauen sind.

 

Wirtschaftsstrafrecht – Überblick und Umfang

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist nicht präzise definiert, umfasst jedoch allgemein alle Strafvorschriften, die dazu dienen, die wirtschaftlichen Strukturen und die Ordnung der Wirtschaft zu schützen. Zu den wesentlichen Themen, mit denen sich das Wirtschaftsstrafrecht befasst, gehören:

  • Betrug und Untreue
  • Insolvenzdelikte
  • Korruption und Bestechlichkeit
  • Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Außenwirtschaftsgesetze

Die relevanten Gesetze, die ich in meiner Praxis berücksichtigen muss, sind unter anderem das Strafgesetzbuch (StGB), die Insolvenzordnung (InsO), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie die Abgabenordnung (AO). Zudem sind Vorschriften aus dem Handelsrecht, dem Steuerstrafrecht, der Vertragsgestaltung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens von Bedeutung.

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren werden vor Landgerichten (LG) verhandelt, bei denen Anwälte Pflicht sind. Daher ist es für mich unerlässlich, in solchen Verfahren stets durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden.

 

Betrug und Untreue – Vermögensdelikte

Beim Betrug nach § 263 StGB täuscht der Betrüger sein Opfer und führt es zu einem Irrtum. Dieser Irrtum bewirkt dann eine Handlung oder Unterlassung, die das Vermögen des Betroffenen schädigt. Ein Vermögensschaden liegt auch vor, wenn der erhoffte Zweck – wie etwa bei einer Spende oder Subvention – nicht erreicht wird oder das Vermögen unmittelbar gefährdet ist. Häufige Spezialtatbestände, die ich in meiner Arbeit sehe, sind Computerbetrug, Kreditbetrug und Kapitalanlagebetrug.

Untreue nach § 266 StGB betrifft ebenfalls die Schädigung des Vermögens eines anderen, jedoch ohne Täuschung. Der Veruntreuer hat zwar rechtmäßig Zugriff auf das Vermögen, handelt jedoch gegen die Interessen des Vermögensinhabers. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Prokurist, Kommissionär oder Vermögensverwalter seine Befugnisse zum Nachteil des Eigentümers missbraucht.

 

Korruption – Rechtswidriges Vorteilsversprechen

Korruption kann sowohl denjenigen, der Vorteile anbietet, als auch den, der sie annimmt, strafbar machen. Das Strafgesetzbuch (StGB) behandelt diese Tatbestände in den §§ 331 bis 334. Amtsträger, die Vorteile annehmen oder fordern, sowie Privatpersonen, die Bestechungsgelder erhalten oder anbieten, können bestraft werden. Höhere Strafen gelten für Richter und Abgeordnete. Auch im privaten Sektor sind Korruptionsdelikte strafbar, und gemäß § 299 StGB können Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

 

Insolvenzdelikte – Verschleppung und Bankrott

Insolvenzdelikte, die ich in meiner Praxis oft sehe, sind im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Wichtige Delikte sind:

  • Insolvenzverschleppung: Wenn die Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet wird.
  • Gläubigerbegünstigung: Wenn während der Insolvenz ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters ein Gläubiger bevorzugt wird.
  • Steuerhinterziehung nach der Abgabenordnung (AO), wenn steuerrelevante Tatsachen verschwiegen oder unrichtig angegeben werden.
  • Unrichtige Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und Aktiengesetz (AktG).
  • Verletzung von Informationspflichten gegenüber Gesellschaftern laut GmbH-Gesetz (GmbHG) und Aktiengesetz (AktG).

Bei Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige zur Straffreiheit führen, wenn sie korrekt und rechtzeitig erfolgt. Hierbei unterstütze ich Sie als Anwalt, um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Ermittlungen wegen anderer Delikte drohen.

 

Verstöße gegen Kartellrecht, Geschäftsgeheimnisse und Außenwirtschaftsgesetze

Verstöße gegen das Kartellrecht können hohe Bußgelder vom Bundeskartellamt (BKartA) nach sich ziehen. Oft werden im Zusammenhang mit Kartellabsprachen auch andere Straftatbestände erfüllt, wie das Abgeben eines Angebots nach rechtswidriger Absprache gemäß § 298 StGB.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) bestraft das Erlangen oder Offenlegen von Geschäftsgeheimnissen zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Wettbewerbers. Dies kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Wer Güter ausführt, die auf der Ausfuhrliste des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) stehen, begeht eine Straftat gemäß § 34 AWG. Diese Liste finden Sie in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

 

Wie ich Sie verteidige – Als Vorstand, Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber

Wenn Sie in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ermittelt werden, eine Vorladung erhalten oder eine Strafanzeige gegen Sie vorliegt, benötigen Sie umgehend rechtlichen Beistand. Als erfahrener Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen in allen relevanten Belangen zur Seite. Besonders bei Insolvenzstraftaten sind schnelle Reaktionen gefragt. Wenn Sie unter Ermittlungen stehen, sollten Sie Ihre Aussage verweigern und mich sofort kontaktieren. Ich übernehme die Kommunikation mit Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft und Gericht und sorge dafür, dass Ihre Interessen im Verfahren optimal vertreten werden.

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