Rechtsanwalt bei Insolvenz der bc connect GmbH

Anleger der bc connect GmbH erhalten Rückzahlungsaufforderungen – Was tun?

Anleger der bc connect GmbH sehen sich derzeit mit Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert. Viele empfinden dies als unverständlich, da es sich um Gelder handelt, die sie ursprünglich selbst in das Unternehmen investiert haben. Besonders problematisch wird es, wenn trotz erlittener Verluste eine Rückzahlung gefordert wird. Doch wie kam es zu dieser Situation und was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

 

Die Insolvenz der bc connect GmbH: Ein Überblick

Die bc connect GmbH hatte damit geworben, durch den Erwerb und Weiterverkauf von Mobilfunkverträgen hohe Renditen zu erzielen. Finanziert wurde das Geschäftsmodell durch Nachrangdarlehen, eine besonders riskante Form der Fremdfinanzierung. Den Anlegern wurde versprochen, dass sie bereits nach wenigen Monaten ihre investierten Beträge samt attraktiver Zinsen zurückerhalten würden.

Nachrangdarlehen bergen jedoch erhebliche Risiken. Im Falle einer Insolvenz stehen die Anleger an letzter Stelle und müssen oft mit vollständigen Verlusten rechnen. Der Geschäftsführer der bc connect, der maßgeblich für das Geschäftsmodell warb, konnte durch erste Rückzahlungen das Vertrauen der Anleger gewinnen. Viele investierten daher erneut. Doch das Geschäftsmodell geriet ins Wanken, und im Oktober 2021 eröffnete das zuständige Amtsgericht das vorläufige Insolvenzverfahren. Im März 2022 folgte die offizielle Insolvenzeröffnung, und der Verdacht auf ein Schneeballsystem erhärtete sich. Anleger wurden aus den Einlagen neuer Investoren bezahlt, anstatt echte Gewinne zu erzielen.

Ende 2023 erhielten Anleger dann Schreiben vom Insolvenzverwalter, die zur Rückzahlung von Zinsen und sogar der investierten Beträge aufforderten. Anfang 2024 folgten Schreiben von einer beauftragten Anwaltskanzlei, die diese Forderungen bekräftigten.

 

Rückforderungsschreiben des Insolvenzverwalters: Was bedeutet das?

Der Insolvenzverwalter hat nach Durchsicht der Unterlagen der bc connect GmbH entschieden, dass er Ansprüche gegen die Anleger geltend machen kann. Er argumentiert, dass die Verträge wegen eines Missverhältnisses zwischen den gezahlten Zinsen und den investierten Beträgen unwirksam seien. Nach seiner Auffassung wurden die Gelder unrechtmäßig ausgezahlt und müssen daher zurückerstattet werden.

Er beruft sich dabei auf Regelungen der Insolvenzordnung, insbesondere auf die Paragraphen 129 Abs. 1 und 134 InsO, die eine Rückforderung von unentgeltlichen Leistungen ermöglichen. Da die Rückzahlungen in einem Schneeballsystem erfolgt sein könnten, sieht der Insolvenzverwalter hierin eine unentgeltliche Leistung, die im Insolvenzverfahren zurückgefordert werden kann. Dies betrifft nicht nur die Zinsen, sondern auch die ursprünglich investierten Summen.

 

Müssen Anleger die erhaltenen Gelder wirklich zurückzahlen?

Ob Anleger tatsächlich zur Rückzahlung verpflichtet sind, hängt stark vom Einzelfall ab. Eine pauschale Rückforderung, wie sie der Insolvenzverwalter vornimmt, wird der rechtlichen Komplexität nicht gerecht. Entscheidend ist, welche Beträge wann eingezahlt und welche Summen als Rückzahlung geflossen sind.

Hier einige vereinfachte Beispiele:

Anleger A: Er hat 10.000 EUR investiert und 15.000 EUR zurückerhalten (10.000 EUR Kapital und 5.000 EUR Zinsen). Der Insolvenzverwalter fordert nun die Rückzahlung von 15.000 EUR, obwohl Anleger A eigentlich einen Verlust von 10.000 EUR erlitten hätte.

Anleger B: Er investierte 10.000 EUR, erhielt 15.000 EUR zurück und legte das gesamte Geld sofort wieder in das Unternehmen ein. Er wurde nicht erneut ausgezahlt, soll aber dennoch 15.000 EUR zurückzahlen. Sein Verlust beträgt eigentlich 25.000 EUR.

Anleger C: Er investierte 10.000 EUR, erhielt 15.000 EUR zurück und investierte erneut 10.000 EUR, behielt aber 5.000 EUR. Auch er soll 15.000 EUR zurückzahlen, obwohl sein tatsächlicher Verlust 20.000 EUR beträgt.

Diese Beispiele zeigen, dass eine individuelle Betrachtung notwendig ist. Eine allgemeine Rückforderung ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände wäre rechtlich nicht haltbar.

 

Entreicherung: Eine Verteidigungsmöglichkeit?

Viele Anleger fragen sich, ob sie sich auf Entreicherung berufen können, wenn sie das erhaltene Geld ausgegeben haben. Entreicherung bedeutet, dass das Geld nicht mehr verfügbar ist, weil es beispielsweise für größere Anschaffungen oder Ausgaben genutzt wurde.

Allerdings sind die rechtlichen Hürden für den Nachweis der Entreicherung hoch. Nur in seltenen Fällen wird dies anerkannt. Wenn das Geld jedoch sofort wieder in die bc connect investiert wurde, bestehen gute Chancen, sich auf Entreicherung zu berufen. In solchen Fällen kann argumentiert werden, dass das Geld nie wirklich zur Verfügung stand und daher nicht zurückgefordert werden sollte.

 

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Welche Chancen bestehen?

Anleger hoffen oft, zumindest einen Teil ihres Verlusts durch die Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren zurückzuerhalten. Da es sich bei den Einlagen jedoch um Nachrangdarlehen handelt, ist dies schwierig. Nachrangdarlehen werden in der Insolvenz erst bedient, wenn alle vorrangigen Gläubiger befriedigt wurden. In vielen Fällen bleibt dann nichts mehr übrig.

Zudem muss die Nachrangklausel in den Darlehensverträgen wirksam sein. Hier bestehen häufig Zweifel, und es gibt rechtliche Ansätze, um die Wirksamkeit anzufechten. Wenn sich im strafrechtlichen Verfahren herausstellt, dass der Geschäftsführer die Anleger betrogen hat, könnte auch ein Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschaft bestehen, der nicht nachrangig wäre und zur Insolvenztabelle angemeldet werden könnte.

 

Interessengemeinschaften und Sammelklagen: Eine Lösung?

Viele Anleger suchen in solchen Fällen den Austausch in Interessengemeinschaften oder erwägen Sammelklagen. Sammelklagen sind jedoch im deutschen Insolvenzrecht nicht möglich. Jede Klage muss individuell eingereicht werden. Interessengemeinschaften können zwar einen Informationsaustausch ermöglichen, helfen aber nicht dabei, eine bessere Position im Insolvenzverfahren zu erlangen.

Für eine effektive Verteidigung ist es daher entscheidend, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der sich in diesem Rechtsbereich auskennt und individuelle Lösungen entwickeln kann.

 

Schweizer Anleger: Auch im Ausland drohen Klagen

Schweizer Anleger sind ebenfalls von den Rückforderungen betroffen. Ein Wohnsitz im Ausland schützt nicht vor einer Klage durch den Insolvenzverwalter. Auch Anleger außerhalb der EU können vor deutschen Gerichten verklagt werden. Die Zustellung der Klage erfolgt in diesen Fällen auf postalischem Weg. Schweizer Anleger sollten daher genauso aktiv werden wie deutsche Anleger und sich rechtlich beraten

 

Ihr weiteres Vorgehen: Jetzt rechtliche Unterstützung sichern

Als Anleger sollten Sie in jedem Fall schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen. Eine gründliche Prüfung Ihrer Verträge und aller Zahlungsströme ist notwendig, um Ihre Chancen im Insolvenzverfahren und bei möglichen Rückforderungen richtig einzuschätzen.

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre individuellen Optionen zu klären und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Angesichts der Rückforderungen der bc connect GmbH sollten Sie schnell handeln. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten und sichern Sie Ihre Rechte.

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