Rechtsanwalt Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht – Schon der Besitz ist strafbar!

Cannabis, Kokain, Heroin und Amphetamine sind unter den am weitesten verbreiteten Drogen. Bereits der Besitz, der Handel oder der Schmuggel solcher Substanzen kann zu Geldstrafen, Untersuchungshaft oder sogar Freiheitsstrafen führen. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob es sich um eine „geringe“ oder „nicht geringe“ Menge handelt und ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt wurde. Angesichts dieser Umstände ist es von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig einen Strafverteidiger zu sichern. Eine gut durchdachte und strategische Verteidigung ist in einem Verfahren wegen Betäubungsmitteln unerlässlich. Nach einer gründlichen Prüfung des Falls kann es möglich sein, eine Strafmilderung zu erreichen oder eine Therapie zu erwirken.

 

Betäubungsmittelstrafrecht – Was fällt darunter?

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt grundsätzlich unter das Strafrecht, genauer gesagt, in das Betäubungsmittelstrafrecht. Wenn man unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, kann zusätzlich das Verkehrsrecht betroffen sein.

Das BtMG, als spezialisiertes Gesetz innerhalb des Strafgesetzbuchs (StGB), konzentriert sich auf Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, insbesondere Drogen. Es dient in erster Linie der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und richtet sich sowohl gegen die kriminellen Handlungen von Händlern und Herstellern als auch gegen einfache Drogenkonsumenten. Obwohl der Eigenkonsum nicht direkt strafbar ist, wird der Besitz von sogenannten weichen Drogen nach dem Gesetz ebenfalls bestraft.

Betäubungsmittel werden von der Rechtsprechung in „weiche Drogen“, „mittlere Drogen“ und „harte Drogen“ unterteilt. „Weiche Drogen“ umfassen unter anderem Cannabis und Marihuana. „Mittlere Drogen“ sind beispielsweise Amphetamine wie Ecstasy oder MDMA. Auf der anderen Seite stehen „harte Drogen“ wie Heroin, Kokain, Crack oder Fentanyl.

Wenn Sie im Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind oder Ihnen der Handel mit illegalen Substanzen vorgeworfen wird, lassen Sie sich jetzt beraten! Ich stehe Ihnen zur Seite.

 

Wann mache ich mich strafbar?

Angesichts der hohen Strafandrohung sollte man den Vorwurf des Drogenbesitzes oder -handels nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Betäubungsmittelrecht können selbst kleine Details den Unterschied zwischen einer Geldstrafe und einer langen Haftstrafe ausmachen.

Konsum von Drogen

Der Konsum von Drogen ist in Deutschland grundsätzlich straffrei. Allerdings setzt der Konsum logisch gesehen auch einen Besitz und damit den Erwerb oder Anbau voraus. Wenn Sie beispielsweise an einem Joint ziehen, befinden Sie sich diesen für eine bestimmte Zeit im Besitz. Allein das Konsumieren oder der Nachweis von Drogen im Blut, Haar oder Urin führt jedoch nicht zu einer Verurteilung.

Besitz von Drogen

Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar. Dies kann von einem Joint Cannabis für den Eigenbedarf bis hin zu einer großen Menge Kokain reichen. Beide Fälle erfordern eine professionelle und erfahrene Strafverteidigung, da im Betäubungsmittelstrafrecht die Details entscheidend sind. Die Strafe richtet sich nach der Art der Droge und der Menge. Der Besitz einer „geringen Menge“ kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei einer „nicht geringen Menge“ droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu 15 Jahren. Die „nicht geringe Menge“ wird durch den Wirkstoffgehalt der Drogen bestimmt. Beispiele aus der Rechtsprechung sind:

  • Cannabis und Marihuana: Nicht geringe Menge bei 7,5 g THC
  • Amphetamin: Nicht geringe Menge bei 10 g Amphetamin-Base
  • Kokain: Nicht geringe Menge bei 5 g Kokainhydrochlorid

Da der Wirkstoffgehalt von Drogen stark variieren kann, kann ein Strafverteidiger nach Akteneinsicht das Wirkstoffgutachten prüfen und mögliche Fehler beim Wiegevorgang oder im Gutachten selbst aufdecken. Oft wird auch Unschuldigen der Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen, wenn die Drogen in gemeinsam genutzten Räumen von Mitbewohnern oder Familienmitgliedern gefunden werden. Aufgrund der hohen Strafandrohung sollte der Vorwurf des Besitzes ernst genommen und umgehend ein Anwalt für Strafrecht eingeschaltet werden. Wenn Ihnen der Besitz von Drogen vorgeworfen wird, sollten Sie jetzt einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen! Ich helfe Ihnen!

 

Strafbarer Anbau und Herstellung

Im Betäubungsmittelgesetz wird unter Herstellung das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln von Betäubungsmitteln verstanden. Dazu gehören viele Tätigkeiten wie das Umfüllen von Zutaten, Filtrieren, Pressen oder Trocknen von Substanzen. Selbst Unterstützer, die bei diesen Prozessen helfen, machen sich der Beihilfe strafbar.

Der Anbau von Betäubungsmitteln umfasst das Erzeugen pflanzlichen Wachstums durch gärtnerische Maßnahmen. Dazu zählen das Aussäen von Samen, das Pflegen und die Aufzucht von Betäubungsmittelpflanzen. Bereits der bloße Versuch eines Anbaus ist strafbar, unabhängig davon, ob die Pflanze gedeiht oder ob man sie sich selbst überlässt. Die Strafbarkeit beginnt bereits beim Versuch. Die Strafen steigen je nach Gefährlichkeit der Droge, der Menge und bei gewerbsmäßigem Anbau oder Herstellung.

Wenn gegen Sie der Verdacht besteht, Drogen anzubauen oder herzustellen, oder wenn Ihre Wohnung nach Beweismitteln durchsucht wurde und etwas Belastendes gefunden wurde, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht einschalten, um das Ermittlungsverfahren zu stoppen!

 

Handel mit Drogen

Beim Drogenhandel wird das Strafmaß anhand verschiedener Kriterien bestimmt, darunter die Art der Droge und die Menge. Der einfache Handel mit Betäubungsmitteln kann nach dem BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Häufig wird jedoch ein härteres Strafmaß angewendet: Bei gelegentlichen Verkaufshandlungen wird oft ein gewerbsmäßiger Handel oder sogar ein Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. In solchen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren. Die Menge der Betäubungsmittel und deren Wirkstoffgehalt sind entscheidend, und jede Droge hat einen eigenen Grenzwert für die „nicht geringe Menge“, die den Grenzwerten beim Besitz entspricht.

Wenn sich mehrere Personen beim Drogenhandel zusammenschließen und eine Bande bilden, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren, mit einer Höchststrafe von 15 Jahren. Auch das bandenmäßige Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge oder das bewaffnete Handeln kann zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren führen. Hierbei reicht es aus, wenn sich eine Waffe einsatzbereit in der Nähe befindet.

Wenn in Ihrer Wohnung eine nicht geringe Menge an Drogen gefunden wurde und Sie sich in Untersuchungshaft befinden, droht Ihnen der Vorwurf des Drogenhandels? Kontaktieren Sie mich jetzt!

 

Straflos trotz Drogenfund – Wie funktioniert das?

Im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es die Möglichkeit, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren ausgesetzt wird, wenn der Verurteilte eine Therapie in einer Entziehungsanstalt absolviert und sich wegen einer bestehenden Drogenabhängigkeit behandeln lässt. Auch eine Strafmilderung oder der Verzicht auf eine Strafe können in Betracht kommen, wenn der Täter zur Aufklärung weiterer Straftaten beiträgt.

Wenn Sie vom Betäubungsmittelstrafrecht betroffen sind und eine solche Möglichkeit in Betracht ziehen, lassen Sie sich von einem Strafverteidiger über Ihre Optionen beraten.

 

Verhalten bei Verdacht auf eine Straftat

Wenn Ihr Haus durchsucht wurde oder Sie sich bereits in Untersuchungshaft befinden, ist es wichtig, keine Fehler zu machen! Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und ziehen Sie einen Strafverteidiger hinzu. Ermittler versuchen oft, durch das Angebot einer Strafmilderung Aussagen zu erzwingen. Eine voreilige Aussage kann jedoch weitreichende Konsequenzen haben und ist schwer rückgängig zu machen. Es besteht immer die Gefahr, dass Sie mehr eingestehen, als tatsächlich Teil der Ermittlungen ist, was zu einer längeren Freiheitsstrafe führen kann. Zudem kann es vorkommen, dass sich mögliche Mittäter rächen und gegen den „Verräter“ aussagen. Andererseits kann eine frühzeitige Aussage auch sinnvoll sein. Daher ist es ratsam – unabhängig von der gefundenen Menge – einen Strafverteidiger einzuschalten. Im Betäubungsmittelstrafrecht können Details den Unterschied zwischen Haftstrafe und Bußgeld ausmachen. Häufig stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren sogar ein, wenn kein öffentliches Interesse besteht.

Wenn gegen Sie ein Verfahren wegen Besitzes, Handels oder Anbaus von Drogen eingeleitet wurde und Ihr Haus bereits durchsucht wurde, minimieren Sie Ihre Strafe durch die passende Strafverteidigung!

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