Rechtsanwalt Strafrecht

Strafrecht – Das schärfste Instrument des Staates

Im Strafrecht gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo). Doch wie finde ich die Wahrheit? Als Strafrechtler habe ich die Aufgabe, dem Staat dabei zu helfen, Täter zu bestrafen. Da die Wahrheitsfindung oft kompliziert ist, Justizirrtümer vorkommen können und harte Strafen drohen, ist das Strafrecht ein anspruchsvolles und komplexes Feld.

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und sieht Sanktionen wie Freiheits- oder Geldstrafen für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten vor. Es gliedert sich in drei Bereiche: materielles Strafrecht, formelles Strafrecht und Strafvollzugsrecht.

 

Was umfasst das Strafrecht?

Das materielle Strafrecht legt fest, unter welchen Bedingungen jemand strafbar ist. Der Grundsatz „nulla poene sine lege“ bedeutet, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn sie zuvor durch ein Gesetz mit Strafe bedroht wurde. Diese Tatbestände müssen für die Bürger klar verständlich und einsehbar sein, obwohl Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Jeder sollte sich also über die geltenden Strafgesetze informieren. Die wesentlichen Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, darunter:

  • Straftaten gegen Leben und körperliche Unversehrtheit, wie Mord, Körperverletzung und Schlägerei
  • Straftaten gegen das Vermögen, wie Raub, Diebstahl, Betrug und Sachbeschädigung
  • Weitere Straftaten wie Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte und Vergewaltigung finden sich ebenfalls im StGB. Auch spezielle Delikte, etwa im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, sind dort aufgeführt.

Diese Straftatbestände werden in Vergehen und Verbrechen unterteilt, abhängig von der Schwere des Strafmaßes. Während Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug belegt werden, werden Ordnungswidrigkeiten nicht im Strafverfahren, sondern administrativ behandelt.

 

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Als Strafrechtler kenne ich den Ablauf eines Strafverfahrens genau. Das formelle Strafrecht regelt diesen Prozess. Wenn ein Anfangsverdacht besteht, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist bereits Teil des Strafprozesses und erfolgt nach der Strafprozessordnung (StPO). Bei minderjährigen Beschuldigten gelten zusätzliche Regelungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Das Ermittlungsverfahren endet entweder mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage. Bei leichteren Vergehen kann ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet werden. Wenn der Beschuldigte oder sein Vertreter Widerspruch einlegt oder das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss erlässt, kommt es zu einer Hauptverhandlung.

In der Hauptverhandlung versuche ich als Anwalt, durch die Beweisaufnahme und die Befragung von Zeugen die Wahrheit zu ermitteln. Der Angeklagte gilt bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig (Unschuldsvermutung). Die Staatsanwaltschaft trägt die Beweislast. Geschädigte können sich als Nebenkläger dem Verfahren anschließen und zivilrechtliche Ansprüche im Adhäsionsverfahren geltend machen.

Nach dem Urteil – ob Freispruch oder Verurteilung – beginnt das Vollstreckungsverfahren, das die Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen sowie Maßnahmen zur Besserung und Sicherung regelt. Für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen sind die Strafvollstreckungskammern und Justizvollzugsanstalten zuständig.

 

Bei einer Strafanzeige – Was sollten Sie tun?

Wenn gegen Sie ermittelt wird oder Sie Opfer einer Straftat sind, rate ich Ihnen, nicht übereilt zu handeln. Fehlerhafte Aussagen oder vermeintlich neutrale Bemerkungen können gegen Sie verwendet werden. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zur Aussageverweigerung und sollten nur Ihre Personalien angeben. Als Zeuge haben Sie das Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen. Alle Ermittlungsbehörden und Gerichte müssen Sie über Ihre Rechte und die Möglichkeit einer rechtlichen Verteidigung informieren.

 

Ich bin für Sie da

Ob Sie als Beschuldigter oder Opfer auftreten – ich biete Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um keine wichtigen Fristen zu versäumen.

 

Aktuelle Rechtsprechung im Blick

Da sich die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt, ist es wichtig, aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen im Auge zu behalten. Beispielsweise hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass verdeckte Ermittler im Drogenmilieu zwar agieren dürfen, aber keine Klein-Dealer zu größeren Mengen anstiften dürfen. Ebenso wurden neue Gesetze zum Umgang mit gefälschten Impfzertifikaten erlassen.

Ich sorge dafür, dass Sie optimal von der aktuellen Rechtslage profitieren.

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