Rechtsanwalt bei Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung: Informationen, Risiken und Strafen

Steuerhinterziehung ist ein bedeutendes Delikt im Steuerstrafrecht, das häufig mit geringem kriminellen Aufwand begangen werden kann. Trotz der vermeintlichen Leichtigkeit wird Steuerhinterziehung von den Behörden zunehmend rigoros verfolgt. Es stehen immer mehr rechtliche und praktische Mittel zur Verfügung, um solche Vergehen aufzudecken. In vielen Fällen kann eine Selbstanzeige jedoch ein wirksames Mittel sein, um Geldstrafen oder Gefängnisstrafen zu vermeiden.

 

So machen Sie sich strafbar

Nach § 370 der Abgabenordnung (AO) liegt Steuerhinterziehung vor, wenn jemand absichtlich durch aktive Handlungen oder pflichtwidriges Unterlassen eine Steuerverkürzung bewirkt oder sich unrechtmäßige Steuervorteile verschafft. Typischerweise geschieht dies durch falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt, sei es in der Steuererklärung, bei Steueranmeldungen oder in anderen Anträgen und Auskünften. Die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben werden gemäß den Richtlinien und Urteilen der Finanzverwaltung beurteilt. Steuerhinterziehung kann nur von natürlichen Personen wie Geschäftsführern, Angestellten oder Steuerberatern begangen werden, nicht jedoch von juristischen Personen wie GmbHs. Wenn jemand lediglich von einem Fehler oder Versehen des Finanzamts profitiert, liegt keine Steuerhinterziehung vor.

 

Risiken der Entdeckung von Steuerhinterziehung

Das Risiko, für Steuerhinterziehung entdeckt zu werden, wächst durch immer ausgefeiltere Methoden der Behörden, internationale Meldepflichten und das Bankgeheimnis. Weitere Risiken können durch unvorhersehbare Faktoren im Umfeld des Täters entstehen. Steuerpflichtige können selbst Hinweise auf mögliche Steuerhinterziehung geben, zum Beispiel durch einen auffälligen Lebensstil ohne entsprechende Kapitalerträge. Die Zusammenarbeit von Finanzämtern im In- und Ausland erhöht das Entdeckungsrisiko, insbesondere wenn keine geschäftlichen Aktivitäten angegeben werden. Mitwisser wie Geschäftspartner oder Ex-Partner können ebenfalls zur Entdeckung beitragen, ebenso wie Datenmissbrauch oder -diebstahl. Erbschaften bergen zusätzliche Risiken, da oft unversteuertes Vermögen unentdeckt bleibt, und die Erben sich dann rechtlichen Schwierigkeiten ausgesetzt sehen. Banken sind verpflichtet, große Geldeinzahlungen und verdächtige Überweisungen zu melden, was die Entdeckung von Steuerhinterziehung weiter erleichtert.

 

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Laut Abgabenordnung (AO) können bei Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Bei erheblicher Steuerverkürzung und/oder der Verwendung gefälschter Belege sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Im Gegensatz zu Geldstrafen kann bei einer Einstellung des Verfahrens ohne Eintragung ins Bundeszentralregister eine Geldauflage verhängt werden. Daher strebe ich in der Verteidigung, wenn möglich, eine Einstellung gegen Auflage an. Die Höhe der hinterzogenen Steuern ist ein entscheidendes Kriterium für die Bemessung der Strafe.

 

Kann eine strafbefreiende Selbstanzeige eine Strafe verhindern?

Eine Selbstanzeige hat nur dann strafbefreiende Wirkung, wenn sie erfolgt, bevor die Steuerhinterziehung konkret entdeckt wurde. Ist eine Prüfungsanordnung dem Täter oder seinem Vertreter bereits bekannt, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen. Für Steuerarten oder Jahre, die nicht von der Prüfungsanordnung betroffen sind, bleibt eine Selbstanzeige jedoch möglich. Falls vor der Prüfungsanordnung eine telefonische Ankündigung und Terminabstimmung stattfindet, kann in der Regel noch eine vollständig strafbefreiende Selbstanzeige erstattet werden. Unter diesen Umständen kann durch aktive Zusammenarbeit und Offenlegung möglicherweise eine Strafmilderung erreicht werden. Voraussetzung für die Straffreiheit ist die fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuern und Nebenleistungen wie Nachzahlungszinsen. Die Selbstanzeige erfordert daher sowohl eine rechtliche Prüfung als auch betriebswirtschaftliche Vorbereitungen, um die notwendige Liquidität sicherzustellen. Die Frist für die Nachzahlung wird von den Steuerbehörden festgelegt und liegt normalerweise zwischen einem und sechs Monaten. Die Erfolgsaussichten einer Selbstanzeige beim Finanzamt hängen von verschiedenen Faktoren ab, die der Steuerpflichtige selbst beeinflussen kann. Entscheidende Faktoren für den Erfolg einer Selbstanzeige sind insbesondere eine rechtzeitige Einreichung, die vollständige Rückzahlung der hinterzogenen Steuern sowie eine vollständige Offenlegung und Korrektur aller fehlerhaften oder unterlassenen Angaben.

 

Meine Expertise im Steuerstrafrecht

Als Anwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bin ich bundesweit verfügbar und biete Ihnen schnelle und vertrauliche Beratung. Ich gebe Ihnen stets eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage. Meine Expertise umfasst die folgenden Bereiche:

  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren
  • Vertretung in Steuerordnungswidrigkeitsverfahren
  • Beratung bei Umsatzsteuerstraftaten
  • Schwarzgeld- und Geldwäschedelikte
  • Umfassende Steuerberatung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung

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