Rechtsanwalt bei Geldwäsche

Verteidigung im Falle eines Verdachts auf Geldwäschedelikt

In Deutschland wird der jährliche Umsatz durch Geldwäsche auf mehrere Milliarden Euro geschätzt, was die Bekämpfung dieser Straftat zu einer wesentlichen Herausforderung für unser Rechtssystem macht. Trotz fortlaufender gesetzlicher Anpassungen und Verschärfungen besteht die Gefahr, dass Personen fälschlicherweise beschuldigt werden, insbesondere in dynamischen Wirtschaftszweigen. Ein Vorwurf der Geldwäsche kann das Vertrauen in ein Unternehmen gefährden und für Geschäftsleute erhebliche Konsequenzen haben.

In meiner Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht biete ich Ihnen fachkundige und engagierte Unterstützung. Ich stehe Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte als Beschuldigter während des Ermittlungsverfahrens gewahrt bleiben!

 

Was ist Geldwäsche?

Der Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert und wird durch das Geldwäschegesetz (GwG) näher erläutert. Das GwG orientiert sich an den Richtlinien der Europäischen Union und hat in den letzten Jahren die Compliance-Anforderungen verschärft.

Geldwäsche umfasst den Prozess, illegal erworbenes Geld oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen oder zu verstecken. Dies kann beispielsweise geschehen, indem Erlöse aus kriminellen Aktivitäten in legitime Geschäfte oder Investitionen umgeleitet werden. Während Geldwäsche zunächst mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht wurde, sind zunehmend auch ehrliche Geschäftsleute und Privatpersonen von solchen Vorwürfen betroffen. Schnelle Finanztransaktionen können unbeabsichtigt mit Geldwäsche in Berührung kommen. Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu melden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, was jedoch oft im Widerspruch zu den Interessen des Vertrauensschutzes und der Geheimhaltung steht. Die richtige Handhabung bei verdächtigen Transaktionen ist daher komplex.

 

Nachweis von Geldwäsche

Die Ermittlung und der Nachweis von Geldwäschevergehen sind oft aufgrund von Verschleierungsmethoden besonders anspruchsvoll. Besonders herausfordernd ist die Rückverfolgung der Geldherkunft, da bereits die Behinderung oder Gefährdung der Vermögenssicherung Teil des Geldwäsche-Straftatbestands nach § 261 StGB ist. Die Erfüllung des Tatbestands setzt bestimmte Voraussetzungen voraus:

  • Der betreffende Gegenstand (z. B. Geld oder Vermögenswerte) muss aus einer strafbaren Handlung gemäß § 261 Abs. 1 StGB stammen.
  • Der Täter muss die Herkunft des Gegenstandes verschleiern, um die Einziehung oder Ermittlung dessen Herkunft zu vereiteln, umtauschen, übertragen oder verbergen.
  • Der Täter verschafft sich den Gegenstand selbst oder einem Dritten oder verwendet bzw. verwahrt ihn für sich oder einen Dritten.
  • Der Täter muss die kriminelle Herkunft der Vermögenswerte kennen.

Neben absichtlichem Handeln können auch fahrlässige Handlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche geahndet werden, etwa wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geld aus kriminellen Aktivitäten stammt, jedoch nicht eindeutig festgestellt werden kann, welche Handlung vom Beschuldigten ausgeführt wurde. Fahrlässige Geldwäschevergehen führen in der Regel zu milderen Strafen.

 

Mögliche Strafen bei Geldwäsche

Wer wegen einfacher Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 StGB verurteilt wird, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem Handeln oder der Beteiligung an einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldwäsche zusammengeschlossen hat, handelt es sich um einen schwerwiegenden Fall, der gemäß § 261 Abs. 5 StGB eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann. Ein reduziertes Strafmaß ist vorgesehen, wenn der Täter fahrlässig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt. In einem solchen Fall kann das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug reichen.

Wenn eine Person die Straftat freiwillig bei den zuständigen Behörden meldet, kann sie gemäß § 261 Abs. 8 StGB einer Strafverfolgung vollständig entgehen, solange die Tat zu diesem Zeitpunkt nicht bereits teilweise oder vollständig aufgeklärt wurde. Dasselbe gilt, wenn der Verdächtige die Sicherstellung des betreffenden Gegenstands bewirkt. Neben den Strafen nach § 261 StGB können Geldwäschedelikte auch zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen. Beispielsweise kann ein Geschäftsführer, der Geld aus Straftaten unter Verwendung seiner Position im Unternehmen verschleiert hat, für längere Zeit von seinem Posten ausgeschlossen werden. Auch das betroffene Unternehmen kann Gefahr laufen, wichtige Branchenlizenzen zu verlieren und hohe Geldstrafen zu zahlen.

 

Höchste Risikobereiche für Geldwäsche

Für Finanzinstitute und Unternehmen im Finanzsektor ist die Prävention von Geldwäsche besonders wichtig. Diese Einrichtungen müssen umfassende Schutzmaßnahmen und Überwachungsmechanismen implementieren und ein effektives Compliance-Management sicherstellen. Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu überprüfen, regelmäßige Berichte zu erstellen und den zuständigen Behörden Auskunft zu geben.

Auch Rechtsanwälte und Notare tragen Verantwortung dafür, nicht aktiv an Geldwäschedelikten beteiligt zu sein. Es ist entscheidend, dass Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Vorgaben des Geldwäschegesetzes genau kennen und gesetzeskonform handeln. Zudem müssen sie die präventiven Schutzmaßnahmen ihrer Berufsverbände oder Kammern einhalten. Verstöße gegen diese Selbstregulierungsvorschriften können schwerwiegende berufliche Konsequenzen haben.

 

Bereiche in Deutschland, in denen Geldwäsche stattfindet

In Deutschland ist der Immobilienmarkt ein besonders anfälliger Bereich für Geldwäscheaktivitäten. Das aktualisierte Geldwäschegesetz, insbesondere das Transparenzregister, soll gezielt gegen Geldwäsche im Immobiliensektor vorgehen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bleibt jedoch abzuwarten, da viele Investoren sich nicht im Transparenzregister registrieren lassen.

Neben dem Immobiliensektor sind auch andere Wirtschaftszweige anfällig für Geldwäschepraktiken. Die Automobilindustrie, der Kunsthandel und Glücksspielunternehmen werden vermehrt genutzt, um Geld aus Straftaten zu verbergen. Aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke gilt Deutschland als attraktiver Standort für Geldwäschegeschäfte. Ein strengeres Vorgehen in diesen anfälligen Wirtschaftszweigen könnte jedoch dazu führen, dass viele legitime Geschäftsleute und Privatpersonen fälschlicherweise ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.

 

Was Sie bei Verdacht auf Geldwäsche tun sollten

Für selbständige Geschäftsinhaber oder Unternehmensleiter ist es entscheidend, bei Verdacht auf Geldwäsche folgende Punkte zu beachten:

  • Regelmäßige Aktualisierung und Pflege der Finanzunterlagen.
  • Umfassende Überprüfung aller Unternehmens-transaktionen.
  • Transparente Führung der Finanzkonten des Unternehmens.
  • Konsequente Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Compliance-Maßnahmen bei der Interaktion mit Kunden und deren Transaktionen.

Besondere Aufmerksamkeit sollte ungewöhnlich großen Transaktionen gelten, die vom üblichen Geschäftsverlauf abweichen oder aus ungewöhnlichen Quellen stammen und keine klare finanzielle Begründung haben. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich bestimmter Transaktionen oder Kundenkontakte haben, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen auf Geldwäsche spezialisierte Rechtsanwalt zu wenden. Diese Situation erfordert sorgfältige und umsichtiges Handeln. Vorschnelle Maßnahmen könnten den Verlust eines wertvollen Kunden bedeuten, während unzureichende Maßnahmen den Ruf des Unternehmens schädigen und die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sich ziehen könnten. Bei Unsicherheiten über die rechtliche Lage sollten Sie rechtlichen Rat einholen, bevor Sie sich an die Behörden wenden.

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