Führerscheinentzug – Ein erheblicher Einschnitt in meine Mobilität
Wurde mir der Führerschein entzogen? Steht mir jetzt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bevor? Bin ich Berufskraftfahrer und auf meinen Führerschein angewiesen? Wie soll ich nun meiner Arbeit nachgehen?
Der Entzug meiner Fahrerlaubnis ist eine übliche Maßnahme gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die häufigsten Gründe sind Verstöße gegen Verkehrsregeln wie Rotlichtübertritte oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Je nach Schwere des Verstoßes kann der Verlust meines Führerscheins zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern, in extremen Fällen sogar lebenslang. Oft wird zusätzlich eine teure MPU oder ein Abstinenznachweis verlangt. Der Führerscheinentzug kann auch mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden sein, was erhebliche Auswirkungen auf meine Karriere und mein Leben haben kann.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihren Führerschein zurückzubekommen oder ein Fahrverbot abzuwenden.
Führerscheinentzug – So bekomme ich ihn zurück
Um mich erfolgreich gegen den Führerscheinentzug zu wehren oder ihn zurückzuerlangen, sollte ich folgende Punkte beachten:
Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:
- Verkehrsgefährdung gemäß Strafgesetzbuch (StGB): Dazu zählen Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
- Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
- Trunkenheit im Verkehr: Fahren unter dem Einfluss von Alkohol (über 1,1 Promille) oder Drogen.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Die Dauer hängt von der Schwere des Vorfalls ab.
- Ungeeignetheit zum Fahrzeugführen: Bei einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg (maximal 8 Punkte).
- Probezeitbedingungen: Verschärfte Regeln während der Probezeit, z.B. nach einer Verwarnung ein drittes Mal gegen Auflagen verstoßen. Ein Seminar zum Punktabbau kann in der Probezeit nicht besucht werden.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug:
- Fahrverbot (mildere Maßnahme):
- Gelten als Nebenstrafe in verkehrsrechtlichen Verfahren oder durch Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten.
- Zeitlich begrenzt (ca. 1-3 Monate).
- Betrifft leichte Vergehen (z.B. Rotlichtverstöße, geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen).
- Abgabe des Führerscheins und automatische Rückgabe nach Ablauf des Verbots bei der Polizei.
- Führerscheinentzug (dauerhafter Verlust):
- Betrifft schwerwiegende Verstöße mit hohem Gefahrenpotenzial (z.B. Alkohol oder Drogen am Steuer, schwere Straftaten).
- Sofortige Abgabe des Führerscheins nach der Straftat.
- Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (6 Monate bis 5 Jahre).
- Antrag auf Wiedererlangung frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich, unter Erfüllung aller Bedingungen (z.B. MPU, Abstinenznachweis).
- Je nach Fall kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein.
Rechtliches Vorgehen:
- Ich kann Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen.
- Ein Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist ist möglich (abhängig von persönlichen oder beruflichen Umständen, insbesondere bei Berufsfahrern).
- Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, um meine veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr zu belegen.
Anwaltliche Unterstützung – Vor und nach dem Führerscheinentzug
Wenn mir der Führerschein entzogen wurde oder der Verlust droht, kann das schwere private und berufliche Folgen haben. Ich sollte mich gegen ungerechtfertigte oder unangemessene Strafen wehren. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Ich prüfe Ihren Fall gründlich, berate Sie über das weitere Vorgehen und vertrete Ihre Interessen bei der Behörde. Ich lege Widerspruch ein oder beantrage eine Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereite ich Sie rechtlich auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Mit meiner langjährigen Erfahrung weiß ich genau, wie ich Sie am besten gegen Fahrverbote und Führerscheinentzug verteidigen kann.
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