Betrugsvorwurf? Jetzt ist anwaltliche Unterstützung gefragt!
Schon als Kind lernt man, immer die Wahrheit zu sagen. Während alltägliche Unwahrheiten in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen haben, kann eine Täuschung, die zu einem Vermögensvorteil führt, schnell als strafbarer Betrug nach § 263 StGB gewertet werden. Dieses Gesetz schützt Vermögen vor Betrug.
Als Unternehmer muss ich mich nicht nur mit den allgemeinen Betrugsregelungen nach § 263 StGB auseinandersetzen, sondern auch mit speziellen Vorschriften wie dem Subventionsbetrug und dem Kreditbetrug. Diese Themen sind besonders wichtig, wenn ich auf Subventionen oder Steuererleichterungen angewiesen bin und dabei falsche oder unvollständige Angaben mache oder die erhaltenen Mittel nicht korrekt verwende. Das Gleiche gilt für unrichtige Angaben im Zusammenhang mit der Kreditvergabe.
Ein „einfacher“ Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Diese Strafen verdeutlichen die Schwere des Vorwurfs.
Deshalb nehme ich jeden Betrugsverdacht ernst. Nur ein erfahrener Strafverteidiger kann mir helfen, eine Vorstrafe zu verhindern. Als Experten im Wirtschaftsstrafrecht stehe ich Ihnen bundesweit mit meiner Expertise und Erfahrung in Vermögensdelikten zur Seite.
Betrug nach § 263 StGB – Der Grundtatbestand
Betrug gehört zu den ältesten Straftaten der Welt. Es geht darum, jemand anderen mit der Absicht zu täuschen, um sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Als Laie kann es schwierig sein, zwischen einem gescheiterten Geschäft und Betrug zu unterscheiden.
Beim Betrug geht es um Täuschung und Vermögensvorteil. Selbst wenn der erwartete Vorteil ausbleibt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass kein Betrug vorliegt. Beispielsweise reicht es für einen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) aus, falsche Angaben bei einem Antrag zu machen oder Subventionsmittel nicht wie vorgeschrieben zu verwenden.
Es ist ratsam, sich bei einem Betrugsverdacht frühzeitig von einem Anwalt für Wirtschaftsrecht beraten zu lassen. Nicht jedes missratene Geschäft ist Betrug, und nicht jede Täuschung ist strafbar. Bereits der Versuch eines Betrugs ist jedoch strafbar, und die Strafverfolgung kann auch ohne Zustimmung des vermeintlichen Opfers fortgesetzt werden.
Anlagebetrug / Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB
Nach § 264a StGB mache ich mich strafbar, wenn ich einer größeren Anzahl von Personen über erhebliche Umstände falsche oder vorteilhafte Angaben mache oder nachteilige Tatsachen verschweige, um das Verhalten der Anleger zu beeinflussen. Dies umfasst alle Informationen, die das Verhalten der Anleger beeinflussen können.
Tatobjekte sind nicht nur klassische Kapitalanlagen wie Aktien oder Unternehmensanteile, sondern auch Fondsbeteiligungen, Immobilienanlagen und Investitionen in Spekulationsobjekte wie Gold oder Diamanten. Der Kapitalanlagebetrug kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Kreditbetrug nach § 265b StGB
Laut § 265b StGB mache ich mich des Kreditbetrugs schuldig, wenn ich bei einem Kreditantrag falsche Angaben zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen mache, unrichtige oder unvollständige Unterlagen einreiche oder eine Verschlechterung meiner Verhältnisse nicht offenlege. Dieser Tatbestand betrifft Unternehmen und nicht Privatpersonen. Private Unternehmen können sich lediglich des Betrugs schuldig machen, wenn sie Einkommensnachweise fälschen oder falsche Angaben zur Bonität machen. Strafbar ist der Kreditbetrug nur, wenn ein Vermögensschaden entstanden ist.
Spiel- und Sportwettenbetrug nach § 265c StGB
Diese Vorschrift betrifft manipulative Handlungen im Bereich von Sportwetten. Dazu gehören Sportler, Trainer sowie Schiedsrichter und ähnliche Personen, die den Wettbewerb beeinflussen können. Auch diejenigen, die Vorteile anbieten oder versprechen, können als Täter auf der Vorteilsgeberseite gelten.
Subventionsbetrug nach § 264 StGB
Diese Regelung betrifft wirtschaftsfördernde Subventionen wie Investitionszulagen, Sanierungsfördermittel oder Corona-Soforthilfen. Eine Straftat liegt vor, wenn ich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Subventionsgeber mache, Gelder entgegen den Verwendungsbestimmungen einsetze oder relevante Fakten verschweige. Bereits der Versuch, unrechtmäßige Gelder zu erhalten, ist strafbar. Die Strafrahmen reichen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bis hin zu Berufs- und Gewerbeverboten bei besonders schweren Fällen.
Mein Ziel: Effektive Verteidigung bei Betrugsvorwürfen
Meine Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht bietet bundesweit umfassende rechtliche Betreuung für Unternehmen und Führungskräfte in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Durch die Zusammenarbeit meiner Anwälte aus verschiedenen Fachgebieten kann ich eine ganzheitliche Beratung anbieten, die strafrechtliche, steuerrechtliche und zivilrechtliche Aspekte umfasst.
Meine Leistungen umfassen:
- Präventive Beratung zur Vermeidung von Straftaten im Unternehmen, einschließlich Risikoanalysen aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven.
- Gutachterliche Prüfung von Verdachtsfällen im Unternehmen hinsichtlich ihrer Strafbarkeit sowie der zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen.
- Strafrechtliche Verteidigung von Beschuldigten in Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren, mit dem Ziel, vorläufige Maßnahmen wie Arrest, Vermögenseinziehung oder Haftbefehle abzuwehren und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu bewahren.
- Geltendmachung von Ansprüchen im Adhäsionsverfahren im Rahmen eines bestehenden Strafverfahrens.
Je früher ich in das Ermittlungsverfahren eingebunden werde, desto mehr Einfluss kann ich auf den Verlauf nehmen und wirtschaftliche Schäden für Ihr Unternehmen minimieren.
Effektive Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert eine individuelle Strategie – von der geräuschlosen Erledigung bis zur erfolgreichen gerichtlichen Auseinandersetzung.